Geerbtes Haus: Diese Steuern und Kosten erwarten Sie

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Eine Immobilie zu erben klingt nach Vermögenszuwachs, bringt jedoch auch finanzielle Verpflichtungen mit sich – von Erbschaftssteuer über Renovierungen bis zu laufenden Nebenkosten. Wer den Überblick über Steuern, Fristen und Unterhalt behält, trifft fundierte Entscheidungen und schützt das Erbe.

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Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, ist es essenziell, den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Eine unabhängige Bewertung oder eine professionelle Markteinschätzung ist entscheidend, um Freibeträge genau zu ermitteln, den Finanzierungsbedarf zu bewerten und den Verkaufspreis angemessen anzusetzen. „Ohne eine zuverlässige Wertermittlung riskieren Sie unzutreffende Steuerforderungen, langwierige Streitigkeiten zwischen Miterben und unnötige finanzielle sowie zeitliche Einbußen“, erklärt Eva Buchholz von Immobilienmanagement Eva Buchholz.

Bedingungen für die Erhebung der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird durch das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und den Wert der geerbten Immobilie bestimmt. Ehegatten profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, wohingegen Geschwister und Schwiegereltern nur 20.000 Euro geltend machen können. Übersteigt der Immobilienwert diese Summen, wird eine progressive Steuer zwischen sieben und dreißig Prozent fällig. „Falls die Immobilie das bisherige Familienheim ist und der überlebende Ehepartner sofort einzieht oder weiterhin darin wohnt, entfällt die Steuer komplett. Das gleiche gilt für Kinder, sofern die Wohnfläche bis zu 200 Quadratmeter beträgt“, fügt Eva Buchholz hinzu. Wichtig ist auch, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt zu melden, um Strafzuschläge zu vermeiden.

Regelmäßige Ausgaben für die geerbte Immobilie

Nach Erhalt des Steuerbescheids fallen laufende Kosten an. Dazu zählen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung und kleinere Reparaturen, auch wenn das Haus leer steht. Diese Ausgaben belaufen sich jährlich auf etwa ein bis zwei Prozent des Immobilienwerts. Zusätzlich müssen Kosten für Strom und Heizung, der Schornsteinfeger, die Müllabfuhr und eventuelle Verwaltungskosten berücksichtigt werden.

Bei längerem Leerstand der Immobilie könnten Feuchtigkeitsschäden, Vandalismus oder neue Energievorschriften kostspielige Sanierungen notwendig machen. „Wenn zudem eine alte Hypothek besteht, muss der Erbe die Zahlungen weiterführen oder neu verhandeln. Ohne ausreichende finanzielle Reserven kann das geerbte Objekt schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden“, warnt Eva Buchholz.

Immobilienverkauf als Entlastungsstrategie

Ein Verkauf kann eine sinnvolle Option sein, wenn weder eine Selbstnutzung noch eine Vermietung in Betracht gezogen wird. Durch den Verkauf wird der Erlös schnell verfügbar, laufende Kosten entfallen und Steuerlasten sind vorhersehbar. Allerdings sollte die Spekulationsfrist von zehn Jahren beachtet werden: Erfolgt der Verkauf innerhalb dieser Frist und wurde das Haus nicht in dem Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren bewohnt, fallen Steuern auf den Wertzuwachs an. „Eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Makler ist besonders in solchen Fällen empfehlenswert“, empfiehlt Eva Buchholz.

Stehen Sie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit einer geerbten Immobilie in Putzbrunn oder der Region München? Kontaktieren Sie uns – wir erörtern Ihre Optionen und unterstützen Sie bis zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © toyotoyo/Depositphotos.com

 

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