Notar & Kaufvertrag: Was Verkäufer rechtlich beachten müssen

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Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.

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Überprüfung des Kaufvertragsentwurfs: Entscheidende Aspekte für Verkäufer

Vor dem endgültigen Termin beim Notar bekommen sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Entwurf des Kaufvertrags vom Notar zur Überprüfung vorgelegt. Hierbei ist es für Verkäufer essenziell, diesen Entwurf genau zu kontrollieren, um unerwartete Probleme beim Abschluss zu vermeiden. „Es ist entscheidend, dass alle persönlichen Informationen sowie die Details des Objekts vollständig und korrekt aufgeführt sind“, betont Eva Buchholz von Immobilienmanagement Eva Buchholz in Putzbrunn. Ebenso sollte überprüft werden, ob spezielle Regelungen wie Nießbrauchrechte oder bestehende Mietverhältnisse richtig vermerkt sind.

Wenn mit dem Käufer spezielle Abmachungen, beispielsweise bezüglich des Übergabezeitpunkts oder des Inventars, getroffen wurden, müssen diese klar im Vertrag festgehalten sein. Weiterhin ist zu klären, welche Partei für anfallende Kosten, wie die Änderung im Grundbuch oder die Freistellung von Lasten, aufkommt. Bei Unklarheiten ist es ratsam, frühzeitig einen Notar oder einen erfahrenen Immobilienberater zu konsultieren, um mögliche Konflikte im Vorfeld auszuschließen.

Funktion des Notars: Prozess und Kostenübersicht

Der Notar gewährleistet, dass beide Parteien umfassend informiert und rechtlich abgesichert sind. Während des Notartermins liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor und erläutert alle wichtigen Klauseln klar und verständlich. Dies gibt Käufern und Verkäufern die Möglichkeit, letzte Fragen zu klären und eventuelle Änderungen zu diskutieren. „Erst wenn alle Details geklärt sind, wird der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet und notariell beurkundet, wodurch der Verkauf rechtskräftig wird“, erklärt Eva Buchholz.

Die Kosten für den Notar umfassen unter anderem die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Beurkundung des Kaufvertrags und die Abwicklung der Grundbucheinträge. Diese Gebühren basieren auf dem Wert der Immobilie und liegen bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, die üblicherweise vom Käufer getragen werden. Es empfiehlt sich jedoch, individuelle Absprachen bezüglich der Kostenverteilung frühzeitig zu treffen.

Verkaufssicherheit: Zentrale Klauseln für Verkäufer

Der Kaufvertrag beinhaltet verschiedene Klauseln, die vor allem dem Verkäufer rechtliche Sicherheit bieten sollen. Neben einer präzisen Beschreibung der Immobilie und der Festlegung des Kaufpreises ist es für Verkäufer wichtig, auf eine Klausel zur Haftungsbegrenzung bei Mängeln zu achten, insbesondere bei älteren Immobilien. „Privatverkäufer schließen häufig die Haftung für Sachmängel explizit aus, um sich gegen spätere Ansprüche des Käufers wegen nicht offensichtlicher Mängel zu schützen“, unterstreicht Eva Buchholz.

Eine weitere relevante Klausel betrifft die Zahlungsbedingungen und deren Absicherung. Oft wird vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst erfolgen soll, nachdem eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde, die den Käufer vor weiteren Verkäufen oder Belastungen schützt. Verkäufer sollten zudem genau festlegen, wann die Schlüsselübergabe stattfindet und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen – beispielsweise die vollständige Bezahlung des Kaufpreises.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

 

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