Privatinsolvenz: Was passiert mit meiner Immobilie?

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Die Privatinsolvenz bietet Menschen in finanzieller Not die Chance, sich von Schulden zu befreien und einen Neustart zu wagen. Das Ziel ist es, nach einer festgelegten Phase wieder komplett schuldenfrei zu sein. Doch für Immobilienbesitzer stellt sich hier vor allem eine Frage, ob sie ihre Immobilie behalten können.

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Auswirkungen einer Privatinsolvenz auf Immobilienbesitzer

Die Privatinsolvenz dient dazu, Personen mit hohen Schulden einen rechtlich geregelten Weg zu bieten, ihre finanziellen Verbindlichkeiten zu regulieren oder in bestimmten Fällen zu reduzieren.

Immobilienbesitzer in Putzbrunn und der Region München stehen jedoch oft vor der Herausforderung, dass ihre Immobilie zur Tilgung der Schulden verkauft werden muss. Der Verkaufserlös wird dann verwendet, um die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen, was häufig zu einer Beschlagnahmung oder Zwangsversteigerung führt.

Unter welchen Umständen kann der Eigentümer seine Immobilie behalten?

Es gibt Situationen, in denen Immobilienbesitzer ihr Eigentum auch während der Privatinsolvenz behalten können. „Wenn der Insolvenzverwalter entscheidet, dass der Verkauf der Immobilie die Schuldenlast nicht signifikant mindern würde, kann er die Immobilie aus der Insolvenzmasse herausnehmen“, erklärt Eva Buchholz von Immobilienmanagement Eva Buchholz. Diese Entscheidung hängt von einer sorgfältigen Abwägung der Interessen der Gläubiger und des Schuldners ab.

Verfahren mit Immobilien während der Privatinsolvenz

Der Verkauf einer Immobilie stellt in der Privatinsolvenz oft eine praktikable Lösung dar, um Verbindlichkeiten zu verringern. „Anstatt das Risiko einer Zwangsversteigerung einzugehen, kann der Verkauf durch einen professionellen Makler oft zu einem besseren Ergebnis führen“, so Eva Buchholz. Ein qualifizierter Makler kann den wahren Marktwert der Immobilie ermitteln und diese zu einem fairen Preis verkaufen, was die Schuldentilgung effektiver gestaltet.

Wann ist ein Notverkauf unausweichlich?

Ein Notverkauf wird erforderlich, wenn die finanziellen Mittel des Eigentümers nicht ausreichen, um die laufenden Kreditraten zu bedienen oder wenn der Verkauf der Immobilie notwendig wird, um die Schulden zu begleichen. In diesen Fällen wird der Verkauf durch den Insolvenzverwalter gesteuert, wobei der Erlös direkt zur Tilgung der Schulden verwendet wird. Der Eigentümer hat in solchen Situationen nur wenig Einfluss und muss häufig einen Verkaufspreis akzeptieren, der unter dem Marktwert liegt, um eine schnelle Gläubigerbefriedigung zu ermöglichen.

Schlussfolgerung

Für Immobilienbesitzer in und um München stellt eine Privatinsolvenz oft eine erhebliche Herausforderung dar. Ob ein Verkauf notwendig wird, hängt vom Wert der Immobilie, ihrer Nutzung und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ab. Oft führen nicht tragbare Kosten oder die Notwendigkeit zur Schuldentilgung zu einem Notverkauf.

Stehen Sie vor dem schnellen Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © TheVisualsYouNeed/Depositphotos.com

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