Was unverheiratete Paare zum Immobilienkauf wissen müssen

Was unverheiratete Paare zum Immobilienkauf wissen müssen

11. September 2024
Ein unverheiratetes Paar such gemeinsam am Küchentisch am Laptop eine Kaufimmobilie | Immobilienkauf

Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, gibt es vieles zu klären. Wer hat welchen Anteil an der Finanzierung? Wie ist das eigentlich mit dem Grundbucheintrag? Und was geschieht mit Haus oder Wohnung, wenn man sich trennt?

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Es gibt wichtige rechtliche und finanzielle Überlegungen, die unverheiratete Paare vor dem Kauf einer Immobilie in Betracht ziehen sollten, da sie nicht die gleichen gesetzlichen Schutzmechanismen wie verheiratete Paare genießen. Hier sind einige wesentliche Punkte, die berücksichtigt werden müssen:

Eintragungen im Grundbuch

Es ist essentiell, dass die Namen beider Partner im Grundbuch eingetragen sind, um ihre Ansprüche an der Immobilie zu sichern. „Die Verteilung der Eigentumsanteile richtet sich nach dem jeweiligen finanziellen Beitrag der Partner,“ erklärt Eva Buchholz, Expertin für Immobilienmanagement in Putzbrunn.

Kreditverpflichtungen gemeinsam tragen

In der Regel sind beide Partner gemeinsam für die Rückzahlung von Darlehen verantwortlich. Dies bedeutet, dass jeder Partner nicht nur für seinen Teil, sondern für die gesamte Darlehenssumme haften könnte. „Besonders bei einer Trennung kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten führen,“ warnt Frau Buchholz. Es ist daher wichtig, sich über die finanziellen Verpflichtungen im Klaren zu sein und diese entsprechend zu regeln.

Nutzen eines Partnerschaftsvertrags

Da unverheiratete Paare keinen automatischen rechtlichen Schutz durch das Ehegesetz genießen, ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags ratsam. Dieser Vertrag sollte klären, was mit der Immobilie im Falle einer Trennung geschieht. „Es sollte festgelegt werden, ob die Immobilie verkauft wird oder wer in der Immobilie bleiben darf und wie ein möglicher Verkaufserlös geteilt wird,“ empfiehlt Eva Buchholz.

Vorsorge für den Fall der Fälle

Da unverheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht besitzen, ist es wichtig, Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen. Der überlebende Partner kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag abgesichert werden. „Eine Risikolebensversicherung kann ebenfalls dazu beitragen, finanzielle Belastungen nach dem Tod des Partners abzumildern,“ fügt Frau Buchholz hinzu.

Abschließende Gedanken: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Der Erwerb einer Immobilie durch unverheiratete Paare erfordert eine umfassende rechtliche und finanzielle Planung. Es ist empfehlenswert, sich juristisch und steuerlich beraten zu lassen und klare vertragliche Vereinbarungen zu treffen, um zukünftige Konflikte oder finanzielle Risiken zu minimieren.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PeopleImages.com/Depositphotos.com

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