Erbstreit überwunden

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Die Herausforderung:

Ein Erbe einer Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern wollte mich mit dem Verkauf ihres geerbten Reihenhauses beauftragen. Wie es aber häufig vorkommt, waren auch diese drei sich nicht einig. Einer der Geschwister wollte nicht verkaufen, sondern lieber vermieten und die Miete durch drei teilen. Und die andere Erbin war unschlüssig, was mit der Immobilie geschehen sollte. Es drohte eine Zwangsversteigerung, die oft mit finanziellen Einbußen einhergeht.

Wie hat Eva Buchholz die Situation gelöst?

Eva Buchholz konnte zwischen den drei Geschwistern vermitteln und die Kommunikation wieder herstellen. Dabei stellte sich heraus, dass es nicht in Frage kam, dass einer der drei die Immobilie verwaltet – was ja bei der Vermietung nötig ist. Daraufhin hat Eva Buchholz vorgerechnet, welche Kosten (Verwaltung, Instandhaltungsrücklage usw.) auf die drei zukommen und das durch drei geteilt nicht viel Geld übrigbleibt. So konnte sie die unterschiedlichen Interessen zusammenführen. Letztendlich entschieden sich die Erben doch für den Verkauf. Der Vorteil war, dass von dem Verkaufserlös jeder der drei freier agieren konnte. Nach vier Wochen war ein Käufer gefunden.

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