Scheidungsimmobilie – ohne Streit

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Trennung ist nie leicht – besonders dann, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Wird keine Einigung erzielt, drohen nervenaufreibende Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Fall landet das Haus vor Gericht. Wie Sie das Schlimmste vermeiden, erklären wir Ihnen im Folgenden.

 

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

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Ein Eigenheim symbolisiert oft weit mehr als nur die materiellen Wände und das Dach, die es umgeben. Es repräsentiert gemeinsame Erinnerungen, ein Gefühl der Sicherheit und nicht selten auch einen gewissen Stolz. In Zeiten einer Scheidung wird dieses Heim häufig zum zentralen Punkt, da es oft der größte gemeinsame Vermögenswert der Partner ist. Nicht selten wird es zum emotionalen Kampfplatz. Während beide Parteien noch mit ihren Gefühlen ringen, beginnt bereits der Streit um die Aufteilung des Eigentums: Wer soll im Haus verbleiben? Wer hat Anspruch auf was? Wie kann man zu einer gerechten Lösung kommen?

Rechtlich gesehen gehört das Haus beiden Parteien, doch emotional sieht jeder der beiden es oft als sein eigenes. Besonders wenn Kinder beteiligt sind oder einer der Partner mehr in das gemeinsame Heim investiert hat, stoßen Interessen hart aufeinander. Der Anspruch auf Fairness scheitert häufig an der persönlichen Perspektive des anderen. Es entsteht eine Pattsituation, die in einer kostspieligen Sackgasse enden kann.

Alternative Wege zur Einigung

Bevor der Konflikt eskaliert, ist es sinnvoll, alternative Lösungswege in Betracht zu ziehen. Wer sich offen zeigt – oder es schafft, über Anwälte oder Mediatoren zu kommunizieren – kann einen Kompromiss finden, der für beide Seiten tragbar ist.

Mögliche Lösungen sind:

  • Verkauf an Dritte: Die Partner einigen sich darauf, die Immobilie auf dem Markt zu verkaufen und den Erlös zu teilen.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Partner kauft das Haus und zahlt den anderen aus, möglicherweise durch Aufnahme eines Kredits oder durch Verrechnung mit anderen Vermögenswerten.
  • Zeitweise Nutzung: Ein Partner nutzt das Haus vorübergehend weiter, beispielsweise bis die Kinder volljährig sind, gegen Zahlung einer Miete oder mit einer Vereinbarung über einen späteren Verkauf.

Die rechtliche Basis hierfür bietet meist die Zugewinngemeinschaft, die eine finanzielle Gleichstellung der Ehepartner bei der Trennung gewährleistet. Allerdings erfordert dies eine klare Erfassung aller finanziellen Aspekte und des Wertes der Immobilie.

Einsatz von Maklern als Vermittler

Der objektive Blick von außen kann oft Wunder wirken. Ein versierter Immobilienmakler, wie Eva Buchholz aus Putzbrunn, agiert als Vermittler – frei von emotionalen Bindungen, jedoch mit einem klaren Verständnis für den Immobilienmarkt und dessen Dynamiken in der Region München.

Die Rolle eines professionellen Maklers

  • objektive Bewertung der Immobilie,
  • realistische Einschätzung der Marktlage,
  • Übernahme der Kommunikation mit potenziellen Käufern,
  • Entschärfung von Missverständnissen zwischen den Ex-Partnern.

„Ein Makler nimmt den Druck aus der Situation. Es geht nicht um Gewinnen oder Verlieren, sondern um das Erreichen eines gemeinsamen Ziels – einen fairen Verkauf“, erklärt Eva Buchholz. Bei mangelndem Vertrauen oder tiefgreifenden Verletzungen kann oft nur eine neutrale dritte Partei helfen.

Stehen Sie vor der Herausforderung einer Trennung und sind unsicher über die Zukunft Ihrer Immobilie? Zögern Sie nicht, auf das Gericht zu warten. Wir bieten klare Bewertungen und sorgen für eine faire Lösung – ohne Verlierer. Kontaktieren Sie uns gerne!

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © hutomo_abrianto/Unsplash

 

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